Gesundheitsministerium verändert Detailvorgaben für Pflegepersonaluntergrenzen
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die ursprünglich vorgesehenen Pflegepersonaluntergrenzen für die Intensivmedizin, die Kardiologie, die Geriatrie und die Unfallchirurgie noch einmal modifiziert. Bislang sah die Rechtsverordnung des Ministeriums eine Unterscheidung zwischen Werktagen und Wochenenden beziehungsweise Feiertagen vor. Diese Unterscheidung fällt nun weg. Die Untergrenzen sind für alle Tage bindend. Link zum Thema: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/98322/Ge%C2%ADsund%C2%ADheits%C2%ADmi%C2%ADnis%C2%ADterium-veraendert-Detailvorgaben-fuer-Pflegepersonaluntergrenzen